Wer sicher gehen will, dass sein Vermögen in die richtigen Hände kommt, muss rechtzeitig vorsorgen.
Ein Testament regelt klar und eindeutig insbesondere die Versorgung der Hinterbliebenen und verhindert Streit zwischen den Erben. Das Fehlen eines Testaments kann dazu führen, dass z.B. selbstgenutzte Immobilien verkauft werden müssen, um Miterben auszuzahlen.
Testamente können ferner die Erbschaftsteuer verringern.
Neben einem Testament sollten Sie auch an eine Patientenverfügung/Betreuungsvollmacht denken !
Entscheiden Sie zu Lebzeiten, ob Sie lebensverlängernde Maßnahmen wünschen oder nicht und entlasten Sie Ihre Familien von dieser schweren Entscheidung !
Hierbei gilt: Nur entsprechend formulierte und unterzeichnete Verfügungen binden Ärzte !
Hier unsere Leistungsangebote (inkl. Honorar !):
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Patientenverfügung (in Planung)