Vertretung gegenüber Finanzbehörden

Vertretung gegenüber Finanzbehörden

Neue Techniken, Personalmangel, kürzere Ausbildungszeiten und schließlich Überreifer einiger Finanzbeamten führen dazu, dass immer häufiger Steuerbescheide falsch sind oder Steuerpflichtige unberechtigt in die Schusslinie des Finanzamtes geraten.

Wir beraten und vertreten Sie ...

  • bei Betriebsprüfungen
  • in Einspruchs- und Klageverfahren
  • in Steuerstrafverfahren
  • bei der Einholung einer „verbindlichen Auskunft“
  • in Vollstreckungsverfahren
  • bei der Anpassung von Vorauszahlungen

Profitieren Sie hierbei von unserer Doppelqualifikation als Steuerberater und Rechtsanwälte !

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